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Führerscheinklassen
Krafträder und PKW

A direkt Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder über 25 kW (34 PS)
A Krafträder mit und ohne Beiwagen (zunächst nur für Krafträder bis max. 25 kW [34 PS], nach 2-jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt)
A1
Leichtkrafträder max. 125 ccm, max. 11 kW*
M
Moped / Mokick (max. 50 ccm)**
B
Kraftwagen bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse und Anhänger mit einem definierten Gewichtsverhältnis
BE
Kombination aus Fahrzeugklasse B und einem Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt
C
Kraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
CE
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
C1
Kraftwagen mit mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse
C1E
Kombination aus Fahrzeugklasse C1 und Anhänger (max.
12.000 kg zulässige Gesamtmasse)
* Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse 1b dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Leichtkrafträdern fahren, deren bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h gedrosselt ist.
** Inhaber der Klasse T dürfen bis Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h fahren.